JudikaturJustizRS0099033

RS0099033 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2021

Allfällige Nichtigkeiten, die in einer Hauptverhandlung unterliefen (hier: Fehlen eines Verteidigers im schöffengerichtlichen Verfahren) werden durch eine Neudurchführung der Hauptverhandlung gemäß § 276a StPO obsolet.

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