JudikaturJustizRS0098901

RS0098901 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 1998

Einschränkung des Rechtsmittel-Verfahrens in analoger Anwendung des §§ 232 Abs 4 und 256 Abs 2 StPO auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, wenn diesem die Ladung zum Gerichtstag nicht zugestellt werden konnte. Nach Verwerfung der Nichtigkeitsbeschwerde wurde der Akt dem Erstgericht mit dem Auftrag übermittelt, nach erfolgreicher Ausforschung des Aufenthaltsortes des angeklagten die Akten dem OLG zur Entscheidung über die Berufung gemäß § 280 StPO vorzulegen.

Entscheidungen
24