RS0098695 – OGH Rechtssatz
RS0098695 – OGH Rechtssatz
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Die sicherste Probe auf die Identität der Anklage - und Urteilstat besteht darin, daß beide ohne Verletzung des Grundsatzes ne bis in idem nicht Gegenstand zweier nebeneinander laufenden Anklagen oder Schuldurteile sein können, wie umgekehrt die Gegenstände des Urteiles und der Anklage dann sicher nicht identisch sind, wenn sie ohne Verletzung dieses Grundsatzes als Gegenstand zweier nebeneinander bestehender Anklagen oder zweier Schuldsprüche denkbar sind.