Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde sowie aus deren Anlass werden das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Unterstellung der dem Schuldspruch III./ zugrunde liegenden, den Angeklagten * D* betreffenden Tat auch nach § 143 Abs 1 zweiter Fall StGB,…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden – soweit hier von Bedeutung – * D* der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142, 143 Abs 1 zweiter Fall, 15 StGB (III./); S* Sk* und M* A* jeweils (richtig:) der Verbrechen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 2, 84 Abs 5 Z 2, 15 StGB (I./)…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5, 5a, 9 lit a sowie 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des S* Sk*, der teilweise Berechtigung zukommt. [4] Bezugspunkt der Mängelrüge (Z 5) ist der Ausspruch des Schöffengerichts über entscheidende Tatsachen, also solche, die für das Erkenn…