Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch II 1 B und in der zum Schuldspruch gebildeten Subsumtionseinheit, demgemäß auch im Strafausspruch (einschließlich der Vorhaftanrechnung), aufgehoben und in diesem Umfang in der Sache…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Labinot M***** des Verbrechens des schweren, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Abs 1 Z 1 und 2, „130 Abs 1 erster Fall, Abs 2 zweiter Fall“ und 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in W***** und andernorts gewe…
Rechtliche Beurteilung Gegen den Schuldspruch II 1 B richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5 und 10 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. Aus deren Anlass war, worauf auch die Generalprokuratur in ihrer Stellungnahme zutreffend hinweist, der vom Angeklagten nicht geltend gemachte Nichtigkeitsgrund des § 281 …