Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben: es werden der (sonst unberührt bleibende) Wahrspruch der Geschwornen zur Zusatzfrage III, das (auch) darauf beruhende (gleichfalls sonst unberührt bleibende) Urteil im Schuldspruch wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, …
Text Gründe: Peter K*** wurde mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil (1) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB und (2) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt, weil er in Graz (zu 1) am 21.Dezember 1989 da…
Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsbeschwerde kommt im Ergebnis teilweise Berechtigung zu. Unzutreffend ist allerdings die Behauptung einer Verletzung des Anspruches auf Verteidigung in der Hauptverhandlung (Z 2), mit der der Beschwerdeführer moniert, daß seinem Verteidiger die Anwesenheit bei der den Geschwornen erte…