Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, teils, nämlich in den Punkten I. und II. des Schuldspruches, in Stattgebung dieses Rechtsmittels, teils, und zwar im Punkt IV. B., gemäß § 290 Abs. 1 StPO sowie demgemäß auch in den Str…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.August 1954 geborene, zuletzt beschäftigungslose Helmut A der Verbrechen nach § 6 Abs. 1 SuchtgiftG (teils als Beteiligter nach § 12 StGB - Pkte. I. und II. des Urteilssatzes) und des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB (Pkt.…
Rechtliche Beurteilung Da eine Aufhebung der Punkte I. und II. des Schuldspruchs schon deshalb (gemäß § 285 e StPO bereits bei einer nichtöffentlichen Beratung) unumgänglich ist, erübrigt sich eine Erörterung des übrigen (diese Punkte betreffenden) Beschwerdevorbringens, dem allerdings auch Berechtigung nicht abgesprochen…