RS0097931 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Bescheinigt der Beschuldigte ein erhebliches, seinem Erscheinen bei der Hauptverhandlung entgegenstehendes Hindernis, so ist seinem Vertagungsantrag stattzugeben.
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Bescheinigt der Beschuldigte ein erhebliches, seinem Erscheinen bei der Hauptverhandlung entgegenstehendes Hindernis, so ist seinem Vertagungsantrag stattzugeben.