JudikaturJustizRS0097856

RS0097856 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Bei "ungemessenen" Dienstbarkeiten sind im Rahmen der ursprünglichen oder der vorhersehbaren Art der Ausübung die jeweiligen Bedürfnisse des Berechtigten maßgebend.

Entscheidungen
49