JudikaturJustizRS0097803

RS0097803 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Januar 2024

Eine die Verhandlungsunfähigkeit bewirkende (geistige) Erkrankung kann Urteilsnichtigkeit nur im Falle unbegründeter Ablehnung eines entsprechenden Vertagungsantrages bewirken.

Entscheidungen
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