Spruch Der Beschluß des Landesgerichtes Korneuburg als Beschwerdegericht vom 19. Oktober 1995, AZ 18 Bl 30,31/95, verletzt, soweit darin die Beschwerden des Zoran D***** gegen die Beschlüsse des Bezirksgerichtes Korneuburg GZ 4 U 334/94 ON 13 und ON 14 zurückgewiesen werden, § 79 Abs 2 StPO. Der Beschluß…
Text Gründe: Mit Strafverfügung (StPOForm U 10) des Bezirksgerichtes Korneuburg vom 12.Dezember 1994, GZ 4 U 334/94-15, wurde Zoran D***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB verurteilt. Gemäß § 389 StPO wurde er zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verpflich…
Rechtliche Beurteilung Dieser Rechtsstandpunkt ist, wie der General- prokurator in seiner gemäß § 33 StPO erhobenen Beschwerde aufzeigt, unhaltbar. Es trifft zwar zu, daß gerichtliche Entscheidun- gen, deren Verkündung im Gesetz nicht vorgesehen ist, durch Übergabe der schriftlichen Fassung an die Geschäftsstelle zur Au…