JudikaturJustizRS0097116

RS0097116 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 1983

Über einen während der Hauptverhandlung gestellten Ablehnungsantrag hat - auch im bezirksgerichtlichen Verfahren - gemäß § 238 StPO (und § 447 Abs 1 StPO) das erkennende Gericht sogleich selbst zu entscheiden; eine Urteilsfällung vor Erledigung des Ablehnungsantrages ist unzulässig.