RS0097116 – OGH Rechtssatz
RS0097116 – OGH Rechtssatz
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Über einen während der Hauptverhandlung gestellten Ablehnungsantrag hat - auch im bezirksgerichtlichen Verfahren - gemäß § 238 StPO (und § 447 Abs 1 StPO) das erkennende Gericht sogleich selbst zu entscheiden; eine Urteilsfällung vor Erledigung des Ablehnungsantrages ist unzulässig.