JudikaturJustizRS0096531

RS0096531 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2022

Bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils gemäß § 427 Abs 1 StPO ist eine erschöpfende Rechtsmittelbelehrung zu erteilen. Eine unvollständige Rechtsmittelbelehrung, die keinen Hinweis auf die im § 427 Abs3 StPO vorgesehene Einspruchsmöglichkeit sowie auf die dreitägige Präklusivfrist des § 466 Abs 2 StPO enthält, ist daher gesetzwidrig. Der OGH hebt gemäß § 292 letzter Satz StPO alle dem ungesetzlichen Vorgang nachfolgenden Beschlüsse auf und trägt dem erkennenden Gericht die neuerliche Zustellung des Abwesenheitsurteils unter Anschluß einer vollständigen Rechtsmittelbelehrung auf.

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