JudikaturJustizRS0096134

RS0096134 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2021

Für den Umfang der "Befugnis" kommt es nur auf den abstrakten Aufgabenbereich des Beamten an, nicht jedoch darauf, ob er seinem Dienstauftrag zufolge auch konkret mit solchen Amtsgeschäften befasst ist.

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