JudikaturJustizRS0096042

RS0096042 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2009

Schon die Anordnung und Durchführung der Hauptverhandlung (auch) wegen eines Offizialdelikts lediglich aufgrund des Antrags einer nur zur Privatanklage berechtigten Person verletzt das Gesetz in der Bestimmung des § 2 Abs 3 StPO.

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