JudikaturJustizRS0096009

RS0096009 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2013

§ 304 StGB erfordert einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Zuwendung einerseits und einem bestimmten Amtsgeschäft andererseits, welcher nicht ohne weiters angenommen werden kann, wenn die Hingabe des Geschenkes mit der Widmung erfolgte, sich - ganz allgemein - das "Wohlwollen" des Beamten zu erhalten.

Entscheidungen
5