Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans K***** des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt nach § 311 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in S***** als Gerichtsvollzieher des Bezirksgerichtes S***** in öffentlichen Urkunden, deren Ausstellung in den Bereich seines…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer allein auf den Nichtigkeitsgrund der Z 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, in der er sich gegen die Beurteilung der in Rede stehenden Vollstreckungsberichte als öffentliche Urkunden im Sinne des § 311 StGB wendet. De…