Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das hinsichtlich des Schuldspruches zu Punkt 1 des Urteilssatzes (Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB.) und hinsichtlich des Freispruches unberührt bleibt, im Schuldspruch zu Punkt 2 des Urteilssatzes (Vergehen ö…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.April 1963 geborene, beschäftigungslose Peter A der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. und öffentlich unzüchtiger Handlungen nach § 218 StGB. schuldig erkannt, weil er am 18.April 1978 in Wien 1.) Caroline B dadurch am Körper ver…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde ist berechtigt. Dem Urteil haftet zunächst der Begründungsmangel der Unvollständigkeit an. Es übergeht die Aussagen der Zeugen Susanne D, die angab, daß der Angeklagte, als er mit einer Hand die Schaukel, auf der Caroline B saß, erfaßte, lediglich mit dem Handrücken der an…