Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Rudolf P*** ist schuldig, er hat am 12.April 1983 in Hall in Tirol die österreichische Staatsbürgerin Isabella A***, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt in …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf P*** von der wider ihn in Richtung des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB erhobenen Anklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Nach den vom Schöffengericht hiezu getroffenen Feststellungen kannte die 1965 geborene Isabella A***…
Rechtliche Beurteilung Den Freispruch bekämpft die Staatsanwaltschaft mit einer auf die Z 5 und 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der aus dem letztbezeichneten Grund Berechtigung zukommt. Zwar ist die Mängelrüge der Anklagebehörde, derzufolge die Feststellungen über den bereits vor der Kont…