Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z. 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Johann A ist schuldig, am 24.November 1981 in Linz Maria B und Gisela C durch die Androhung, ihre 'Gesundheitsbücher' abzunehmen und Strafanzeige zu erstatt…
Text Gründe: Der ehemalige Sicherheitswachebeamte Johann A wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Urteilsfeststellungen hat er am 24.November 1981 in Linz von den Prostituierten Maria B und Gisela C unter flüchtigem Vorzeigen seines, ihm als …
Rechtliche Beurteilung Die Ansicht des Erstgerichts, der Beschwerdeführer habe ihm zustehende Befugnisse durch sein Verhalten mißbraucht, beruht auf einem Rechtsirrtum. Als Befugnismißbrauch (§ 302 StGB) kommt nämlich eine, wie hier, bloß vorgetäuschte Amtshandlung nicht in Betracht (SSt. 19/7 und 133). Dies gilt auch für…