JudikaturJustizRS0095308

RS0095308 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2022

Betrügerische Krida erfordert weder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Gemeinschuldners oder auch nur das Vorliegen einer wirtschaftlichen Krisensituation.

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