Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird Folge gegeben und die Freiheitsstrafe auf 5 (fünf) Jahre herabgesetzt. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der östereichische Staatsbürger Walter Ra***** des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB (I.), des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB (II.), des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (III.), de…
Rechtliche Beurteilung Er bekämpft dieses Urteil, das lediglich im Schuldspruchfaktum IV.4. unangefochten bleibt, mit einer auf die Gründe der Z "3 a" (richtig: 3), 5, 9 lit a, 9 lit b, 10 und 11 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Unter Geltendmachung des erstgenannten Nichtigkeitsgrundes behauptet …