RS0095270 – OGH Rechtssatz
RS0095270 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Beim sexuellen Missbrauch (oder bei der Verleitung) durch einen Elternteil, Wahlelternteil oder Stiefelternteil oder durch den Vormund ist die Ausnützung des Autoritätsverhältnisses kein Tatbestandserfordernis; diesfalls wird - anders als beim übrigen für die Täterschaft nach § 212 StGB in Betracht kommenden Personenkreis - der Missbrauch des Autoritätsverhältnisses als typisch vorausgesetzt.