Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Der Revision der klagenden Partei wird teilweise Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung dahin abgeändert, daß sie lautet: "Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger S 28.894,31 samt 4 % Zinsen seit 26.2.1994 binnen 14 Tagen zu bezah…
Text Entscheidungsgründe: Gerhard S*****, die Streitteile und andere Personen gründeten Anfang 1991 zur Förderung der Kultur im Bezirk L***** den "Kulturverein T*****". Gerhard Schodl wurde Obmann, der Beklagte Obmann-Stellvertreter, der Kläger Kassier. Dem ging vor, daß sich der Kläger bereit erklärt …
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung vom Kläger erhobene Revision ist teilweise, jene des Beklagten nicht berechtigt. Die Vorinstanzen haben zutreffend erkannt, daß auch Vereinsorgane gleich anderen handlungsbefugten Vertretern juristischer Personen gegenüber Dritten für zivilrechtliche Ansprüche haften, …