JudikaturJustizRS0094805

RS0094805 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juli 2020

"Feuersbrunst" setzt einen großen, nicht nur auf einzelne Gegenstände beschränkten, sondern sich weiter verbreitenden, ausgedehnten, (fremdes Eigentum) in großem Ausmaß erfassenden Brand voraus.

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