JudikaturJustizRS0094677

RS0094677 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2005

Es ist nicht erforderlich, daß die durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis im Sinn des § 205 c StG dem Täter unmittelbar vom geschädigten Machtgeber eingeräumt wurde; Täter nach dieser Gesetzesstelle kann auch der ungetreue Vertreter des unmittelbar Bevollmächtigten sein.

Entscheidungen
6