RS0094370 – OGH Rechtssatz
RS0094370 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der bloße Bestand kompensabler Gegenforderungen des Täters ohne Aufrechnungserklärung seinerseits vermag seinen Bereicherungsvorsatz nicht in Frage zu stellen.
RS0094370 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der bloße Bestand kompensabler Gegenforderungen des Täters ohne Aufrechnungserklärung seinerseits vermag seinen Bereicherungsvorsatz nicht in Frage zu stellen.