Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird dahin Folge gegeben, daß über den Angeklagten unter weiterer Anwendung des § 37 Abs. 2 StGB an Stelle der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe im Ausmaß von 360 Tagessätzen, im Fall der Uneinbringlichkeit 180 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verhängt…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.April 1939 geborene Innenarchitekt Friedrich H*** des Verbrechens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Strafsatz) StGB schuldig erkannt, weil er am 7.Feber 1980 in Salzburg ein ihm anvertrautes Gut, nämlich von Hellmut L*** …
Rechtliche Beurteilung Ein Zueignen im Sinn des § 133 StGB setzt die Überführung des anvertrauten Gutes oder des darin verkörperten Wertes in das eigene freie Vermögen des Täters oder in das eines Dritten voraus (EvBl 1977/12; Leukauf-Steininger StGB 2 , RN 14 zu § 133 StGB sowie Kienapfel, Grundriß, BT II, RN 50 zu § 133…