Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird zur Gänze und der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Walter M*** wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen (Schuldsprüche beider Angeklagten, Strafausspruch hinsichtlich der Angeklagten Lotte M***) unberührt bleib…
Text Gründe: Der 57-jährige Kaufmann Walter M*** und seine 46-jährige Ehegattin Lotte M*** wurden des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, erster Fall, StGB (I), Walter M*** überdies des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 StGB (II) schuldig erkannt und…
Rechtliche Beurteilung Zur Beschwerde der Angeklagten gegen den Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges (I): Darnach liegt den Angeklagten zur Last, von Anfang 1981 bis zumindest Dezember 1984 in Innsbruck und an anderen Orten in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und der Steiermark im bewußten und gewollten Zusamme…