Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, jedoch gemäß § 290 Abs 1 StPO in seinem, den Karl A betreffenden Schuldspruch wegen des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB (Punkt B des Urteilssatzes) sowie d…
Text Gründe: Mit dem auch die Angeklagten Gerhard C und Othmar B betreffenden Urteil wurde der am 25.Juni 1956 geborene beschäftigungslose Karl A zu A) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 StGB, sowie zu B) des Vergehens des Widerstand…
Rechtliche Beurteilung Der vom Beschwerdeführer vertretenen Rechtsansicht kann nicht beigetreten werden. Wer, wie vom Erstgericht - übrigens unbestritten - festgestellt, mit einem PKW. auf einen Gendarmeriebeamten der ihn erkennbar anhalten will, mit dem Vorsatz, diese Anhaltung zu vereiteln, - noch dazu unter merkbarer E…