JudikaturJustizRS0093593

RS0093593 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2019

Diebstahl, nicht unbefugter Gebrauch, wenn der Vorsatz des Täters darauf gerichtet ist, sich ein Fahrzeug für eine zeitlich unbestimmte Dauer anzueignen.

Entscheidungen
8