JudikaturJustizRS0093587

RS0093587 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 1992

Ein Paketverlader der Post, der beförderte Pakete aufreißt und sich daraus Gegenstände zueignet, begeht nicht Mißbrauch der Amtsgewalt, sondern Diebstahl (unter Ausnützung einer Amtsstellung).

Entscheidungen
4