Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Der am 3.März 1957 geborene Landwirt Diethelm A wurde des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB und des Vergehens der versuchten Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach §§ 15, 215 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er im Februar 1981 in Lin…
Rechtliche Beurteilung Die Rechtsrüge (§ 281 Abs. 1 Z. 9 lit. a StPO) wendet sich gegen die Beurteilung der Tat (auch) als Vergehen der versuchten Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach §§ 15, 215 StGB, welches nur dann verwirklicht sei, wenn der Täter ein Hinwenden des Opfers zu dem im allgemeinen mit der Ausübung der gew…