JudikaturJustizRS0093441

RS0093441 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 1986

Wer sich im Rahmen eines gegen ihn geführten polizeilichen Ermittlungsverfahrens mit einem Ausweis, der für einen anderen ausgestellt worden ist, legitimiert, als wäre der Ausweis für ihn ausgestellt, gebraucht den Ausweis "im Rechtsverkehr" im Sinne dieser Gesetzesstelle. Eine solche Handlungsweise stellt eine neue Rechtsgutverletzung dar, durch die die Grenzen der straflosen Verteidigung im Strafverfahren bereits überschritten werden. In Ermangelung eines über den Strafverfolgungsanspruch des Staates hinausgehenden konkreten Rechtes des Staates liegt jedoch in einem solchen Fall der Tatbestand der Täuschung nicht vor.

Entscheidungen
8