JudikaturJustizRS0092830

RS0092830 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 1996

"Entführung" als Tathandlung ist das Verbringen des Opfers von einem Ort an einen anderen, wenn dadurch das Opfer dem überwiegenden Einfluß des Täters (oder eines Dritten) ausgeliefert wird und die Tat ohne rechtserhebliche Einwilligung des Berechtigten geschieht.

Entscheidungen
2