Wer eine geisteskranke oder wehrlose Person in der Absicht entführt, dass sie von ihm oder einem Dritten sexuell missbraucht werde, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Rückverweise
…sexuelle Handlungen zu verstehen sind, kann der Tatbestand auch an einer Prostituierten erfüllt werden (vgl. Kienapfel, BT I2, RN 2, 4 und 10 zu § 100 StGB), wenn es - wie hier - dem Täter darauf ankommt, die Betreffende nach Brechung ihres Willens und Erzwingung eines Aufenthaltswechsels dazu zu bestimmen, daß sie ihr unzüchtiges…
…13 Os 22/95) als Beispiele für die gesetzliche Anforderung nach einem intensiveren Täterverhalten angeführten gesetzlichen Bestimmungen auch ein Tatbestand mit einem willenlosen Opfer (§ 100 StGB), woraus jedenfalls geschlossen werden kann, das ein mit "Zuführen" umschriebenes Täterverhalten sich nicht unbedingt auf die Willensbeeinflussung des Schutzobjekts beziehen braucht. Schließlich kann das Verständnis…