RS0092206 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Wird nicht ausgeschlossen, daß die Schwangere schon vor der Geburt die Tötung des Neugeborenen geplant und vorbereitet hat (Kienapfel BT I RN 96).
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Wird nicht ausgeschlossen, daß die Schwangere schon vor der Geburt die Tötung des Neugeborenen geplant und vorbereitet hat (Kienapfel BT I RN 96).