RS0092106 – OGH Rechtssatz
RS0092106 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Mit der behaupteten Ausdehnung des Flugzeugbereichs auf den Transitraum des Flughafens, mit der Bezugnahme auf die über das Flugzeug ausgeübten fremdstaatlichen Hoheitsrechte und auf den Flaggengrundsatz (principe de pavillon) wird über die bloße Forderung der Anwendung ausländischen Rechts hinaus der Sache nach die inländische Gebietshoheit und Jurisdiktionsgewalt im Transitraum bestritten (Geltendmachung des Verfolgungshindernisses des Mangels der inländischen Gerichtsbarkeit). - Der Transitraum ist nicht exterritorial.