JudikaturJustizRS0092072

RS0092072 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. April 2017

Bei Prüfung der allgemeinen Begreiflichkeit einer Gemütsbewegung ist unter Anlegung eines idividualisierenden objektiv-normativen Maßstabes vom Verhalten eines rechtstreuen Durchschnittsmenschen auszugehen, der mit den durch die inländische Rechtsordnung geschützten Werten innerlich verbunden ist.

Entscheidungen
4