Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch, daß der Angeklagte den ihm angelasteten Betrug gewerbsmäßig begangen habe, und demgemäß in der rechtlichen Tatunterstellung unter § 148 zweiter Fall StGB sowie demzufolge…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard R***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtm…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen aus § 281 Abs 1 Z 5, 9 lit a und 10 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt nur insoweit Berechtigung zu, als sie sich gegen die Annahme der Qualifikation nach § 148 zweiter Fall StGB richtet. Der die Mängelrüge (Z 5) einleitende Einwand, das Urteil lasse jedwede Be…