JudikaturJustizRS0092043

RS0092043 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2020

Der Beamtenbegriff stellt lediglich auf die Funktion und nicht auf das (dienstrechtliche) Ernennungsverhältnis oder Angestelltenverhältnis ab, das allenfalls anläßlich der Bestellung oder Betrauung begründet wird.

Entscheidungen
23