JudikaturJustizRS0091928

RS0091928 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. November 2021

Fragen der Strafzumessung im konkreten Fall innerhalb des Bereichs der gesetzlichen Strafdrohung haben beim Günstigkeitsvergleich außer Betracht zu bleiben.

Entscheidungen
7