JudikaturJustizRS0091902

RS0091902 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 2019

Für die öffentliche Begehung kommt es auf die konkrete Wahrnehmbarkeit durch einen größeren Personenkreis an, der erst ab (einem Richtwert von) etwa zehn Personen gegeben ist (WK-StGB - 2 § 69 Rz 2).

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5