JudikaturJustizRS0091492

RS0091492 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. April 2020

Für die Annahme der gleichen schädlichen Neigung bei einer Tat nach § 287 StGB ist eine Vorverurteilung nach § 287 StGB nicht notwendig. Die gleiche schädliche Neigung kann auch im gleichen Charaktermangel (hier: Neigung zu haltlosen Sichbetrinken) bestehen.

Entscheidungen
7