Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen und die Beschwerden werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten S***** fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) der Angeklagte Alexander S***** jeweils eines Verbrechens des Suchtgifthandels nach §§ 28a Abs 1 fünfter und „sechster“ Fall, Abs 4 Z 3 SMG, „12 zweiter Fall StGB“ (I./1./, s US 33), der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1, Abs 2 SMG…
Rechtliche Beurteilung [3] Diese Schuldsprüche bekämpft der Angeklagte S***** mit auf § 281 Abs 1 Z 1, 3 und 11 StPO gestützter Nichtigkeitsbeschwerde. [4] Soweit die Besetzungsrüge (Z 1) eine erst ab Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls objektiv erkennbare, nicht gehörige Gerichtsbesetzung insoweit releviert, …