JudikaturJustizRS0091447

RS0091447 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2021

Welche Gesamtstrafe im Einzelfall innerhalb der Grenzen des § 31 StGB angemessen erscheint und ob eine Zusatzstrafe zu verhängen oder von einer solchen abzusehen ist, unterliegt nur der Anfechtung mit Berufung, nicht aber einer solchen mit Nichtigkeitsbeschwerde.

Entscheidungen
4