Spruch Das Urteil des Bezirksgerichts Döbling vom 23. Juni 2016, AZ 31 U 131/15w, verletzt in seiner Begründung §§ 127, 128 Abs 2 StGB und § 166 Abs 1 und 3 StGB sowie im Ausspruch über die sachliche Unzuständigkeit §§ 447, 261 Abs 1 StPO.…
Text Gründe: In dem von der Staatsanwaltschaft Wien zu AZ 43 St 256/15a wegen §§ 127, 128 Abs 2; 146, 147 Abs 3 StGB geführten Ermittlungsverfahren stand Jasmina K***** aufgrund einer – mittels direkt an die Staatsanwaltschaft Wien gerichteter Sachverhaltsdarstellung (ON 2) und anlässlich einer Vernehmun…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer gegen das vorangeführte Unzuständigkeitsurteil des Bezirksgerichts Döbling vom 23. Juni 2016, AZ 31 U 131/15w, ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend aufzeigt, steht dieses mit dem Gesetz mehrfach nicht in Einklang: 1) Ein vinkuliert…