JudikaturJustizRS0090819

RS0090819 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2008

Das vorsätzliche Beisichtragen und Bereithalten eines verfälschten Führerscheins ist ein im Versuchsstadium steckengebliebenes einheitliches (= fortgesetztes) Delikt.

Entscheidungen
4