Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das in den Punkten A/II/1 (Schuldspruch wegen Betruges zum Nachteil des Bücherbundes) und B/ (Schuldspruch wegen Veruntreuung zum Nachteil des Gerhard B) als unangefochten unberührt bleibt, in den Punkten A/II/2 und…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. Dezember 1947 geborene Techniker Johann A des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. und des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien A/ mit dem Vorsatz, sich durch das…
Rechtliche Beurteilung Dieser kommt nur teilweise Berechtigung zu. In bezug auf den Punkt A/II/2 des Schuldspruches ist für die strafrechtliche Beurteilung ohne Belang, ob der Angeklagte anläßlich des Ankaufes des in Rede stehenden PKWs. - der nach den Urteilsannahmen einem jugoslawischen Gastarbeiter gehörte - mit Friedr…