JudikaturJustizRS0090699

RS0090699 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 2013

1. Grundsatz der Einheitstäterschaft: Jeder Beteiligte ist Täter. Irrige Annahme der Täterschaftsform daher bedeutungslos.

2. Die Ausdrucksweise: "als Beteiligter nach § 12 StGB" ist eine Leerformel.

Entscheidungen
5