Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Gemäß dem § 290 Abs. 1 StPO wird das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch, daß auch der Angeklagte Karl G*** fremde bewegliche Sachen durch Aufbrechen eines Behältnisses weggenommen hat (A I des Schuldspruches), ferner in de…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 23.März 1960 geborene Karl G*** und der am 25.Februar 1967 geborene Roland Z*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1, und Z 2, 130, zweiter Fall, und 15 StGB (Punk…
Rechtliche Beurteilung Ebensowenig zielführend sind auch die im Rahmen der Mängelrüge (Z 5) des Angeklagten Z*** erhobenen Einwände: Die in Frage gestellte, durch die eigenen Angaben des Beschwerdeführers vor dem Untersuchungsrichter (AS 139) und in der Hauptverhandlung (AS 244) gestützte Feststellung, daß er seinen Leben…